Was sind kommunale Migrantenvertretungen?

Kommunale Migrantenvertretungen, früher „Ausländerbeiräte“, sind als Selbstorganisation von Menschen mit Migrationsgeschichte überethnisch, überparteilich und überkonfessionell organisiert und wirken ehrenamtlich. Die Aufgabe kommunaler Migrantenvertretungen besteht darin, die Interessen der Einwohnenden im Land mit Migrationsgeschichte zu vertreten. Darüber hinaus tragen kommunale Migrantenvertretungen zur politischen Meinungs- und Willensbildung der Einwohnenden in den jeweiligen Kommunen bzw. Landkreisen bei. Außerdem unterstützen sie durch ihre Fach- und Erfahrungsexpertise die Arbeit der kommunalen Integrations-/Migrationsräte bzw. Integrationsausschüsse.

Ihre politische Arbeit zeigt sich in Form von Handlungsempfehlungen, Stellungnahmen, Anträgen, Anfragen und Öffentlichkeitsarbeit. Damit gestalten kommunale Migrantenvertretungen städtische Integrationspolitik mit und nehmen teil an kommunalpolitischen Entscheidungen. Sie setzen sich für konstruktive Zusammenarbeit und Verständigung zwischen Einwohnenden unterschiedlicher Herkunft und zur Förderung der Integration ein und fungieren somit als Brückenbauer zwischen den Beteiligten der Gesellschaft. Kommunale Migrantenvertretungen dienen als Infrastruktur für den integrationspolitischen und interkulturellen Dialog und sind in der Beratung von Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit aktiv. Mitglieder kommunaler Migrantenvertretungen sind demokratisch gewählte/berufene/ernannte Repräsentant*innen der migrantischen Einwohnerschaft im Integrations-/Migrationsbeirat bzw. Ausschuss. Sie werden durch den Gemeinderatsbeschluss gegründet und sind dadurch in der Kommune legitimiert.

Die Ziele kommunaler Migrantenvertretungen bestehen in der Verbesserung der Lebensverhältnisse von Einwohnenden mit Migrationsgeschichte, der Weiterentwicklung und Intensivierung des Integrationsprozesses, sowie der Förderung und Sicherung des friedlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens von Menschen verschiedener Herkünfte und Religionen. Hauptzielsetzung von kommunalen Migrantenvertretungen ist die strukturelle politische Partizipation und Mitsprache auf kommunaler Ebene über die beratende Funktion hinaus.

Als Dachverband der kommunalen Migrantenvertretungen ist der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) seit 2015 im Partizipations- und Integrationsgesetz BW §10 (PartIntG-BW_Gesetzesblatt_04-12-2015.pdf (baden-wuerttemberg.de) erwähnt und damit gesetzlich legitimiert.