Mitgliedschaft

Mitglied kann jede demokratisch legitimierte Migrantenvertretung der Kommunen in Baden-Württemberg werden. Die demokratische Legitimation muss durch Wahl oder Benennung durch die zuständigen kommunalen Gremien gewährleistet sein.

Mitglied des LAKA kann jede bzw. jederdemokratisch gewählte oder von einem Gemeinde -bzw. Kreisrat ernannte Repräsentantin und Repräsentant der Einwohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs mit Migrationsgeschichte werden, die bzw. der einer kommunalenMigrantenvertretung im Sinne von §1 Nr.4 der Satzung als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied angehört.

Mitglied kann auch jede/jeder Einwohnerin/Einwohner mit Migrationshintergrund werden, der einem Gemeinderat oder einem Kreistag in Baden-Württemberg angehört.

Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, den Sie bitte an die Geschäftsstelle senden.

Den Aufnahmeantrag finden Sie hier: https://www.laka-bw.de/wordpress/wp-content/uploads/2020/02/Eintrittserklärung-LAKA-MB-26.10.2019.docx.pdf