
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet bei staatlichem Handeln nur eingeschränkten Schutz.
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz kann Schutzlücken schließen, indem es klare Rechtsansprüche, Beschwerdestrukturen und verbindliche Schutzbereiche schafft. Rechtsstaatlichkeit setzt effektive Durchsetzungsmöglichkeiten voraus.