
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet bei staatlichem Handeln nur eingeschränkten Schutz.
Ein Landesantidiskriminierungsgesetz kann Schutzlücken schließen, indem es klare Rechtsansprüche, Beschwerdestrukturen und verbindliche Schutzbereiche schafft. Rechtsstaatlichkeit setzt effektive Durchsetzungsmöglichkeiten voraus.… Mehr...



