Stuttgart, 18.03.2022: Gemeinsame Stellungnahme des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg, des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, des Landesverbands der kommunalen Migrantenvertretungen und der Seebrücke Baden-Württemberg.
Mensch ist Mensch – Solidarität kennt keine Herkunft!
Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 14
Der Europäische Rat hat am 4. März 2022 den erforderlichen Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 getroffen. Die Richtlinie ist am gleichen Tag in Kraft getreten. Die Schutzsuchenden aus der Ukraine erhalten somit sofortigen Schutz für voraussichtlich drei Jahre, Zugang zur Gesundheitsversorgung, Leistungen zum Lebensunterhalt, Zugang zu Arbeit, Bildung sowie zu Integrationsangeboten ohne zuvor ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Die weltweite Solidarität und die Aufnahmebereitschaft von Opfern des Ukraine-Krieges sind überwältigend. All dies begrüßen wir sehr!
Die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie ist erstmalig für ukrainische Geflüchtete aktiviert worden, obwohl es schon in der (jüngsten) Vergangenheit Anlässe gegeben hätte. Die Benachteiligung von Drittstaatler*innen und Minderheiten aus der Ukraine sowie der Flüchtlinge an den anderen EU-Außengrenzen und in Deutschland verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz uns ist deshalb diskriminierend. Jeder Mensch hat das Recht, vor Verfolgung Asyl zu suchen und geschützt zu werden.
Ungleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen und Minderheiten aus der Ukraine beenden!
Wir sind bestürzt über die Nachrichten, die uns von der ukrainisch-polnischen Grenze erreichen, denen zufolge nicht allen Menschen gleichermaßen Schutz gewährt und u.a. nach Herkunft und Nationalpass unterschieden wird. Wer jetzt aus der Ukraine flieht, muss Zuflucht bei uns finden. Es kann nicht sein, dass Drittstaatsangehörige, die vor Krieg Schutz suchen, an Grenzen abgewiesen werden oder binnen kürzester Zeit entscheiden müssen, ob sie einen Asylantrag stellen oder ausreisen. Es häufen sich Berichte, dass u.a. an der polnischen Grenze Personen aus Afghanistan, Jemen, Syrien, (Nord-) Afrikanischen Ländern, Indien und anderen Drittstaaten, die sich aus der Ukraine retten wollen, völkerrechtswidrigen Pushbacks ausgesetzt sind.
Auch die Diskriminierung von ukrainischen Rom*nja, die sich auf der Flucht befinden, verurteilen wir aufs Schärfste. Ukrainische Rom*nja sind immer wieder von Diskriminierung und gewalttätigen, teilweise tödlichen Übergriffen betroffen. Die Stigmatisierung der Rom*nja, die unmittelbar aus einem Kriegsgebiet flüchten führt dazu, dass sie aus der Menge der Flüchtenden herausgepickt und ihnen eine Gleichbehandlung abgesprochen wird. Das Absprechen legitimer Fluchtgründe zeigt einmal mehr den allgegenwärtigen und wirkmächtigen Antiziganismus auf.
Die demselben Krieg entfliehenden Menschen in ihren rechtlichen Möglichkeiten nach Hautfarbe und Herkunft ungleich zu behandeln, ist ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Konvention gegen Rassismus (ICERD) sowie gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie.
Das Gebot der Gleichbehandlung bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine muss selbstverständlich werden.
Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen gleich behandeln!
Seit vielen Jahren sterben tagtäglich Menschen an den EU-Außengrenzen, weil ihnen durch militärische Einheiten und mit brutaler Gewalt der Zutritt in die EU verweigert wird. Sie erfrieren in Wäldern, ertrinken auf gefährlichen Überfahrten im Mittelmeer oder harren seit Jahren unter unmenschlichen Bedingungen in sogenannten EU-Hotspots aus. Diese Menschen dürfen nicht vergessen werden! Denn auch sie haben das Recht auf humanitäre Hilfe, auf Schutz, Sicherheit und Solidarität und sollten zügig und unbürokratisch aufgenommen werden.
Das Recht auf Asyl ist ein universelles Menschenrecht! Die EU, die Bundesregierung und die Baden-Württembergische Landesregierung dürfen hier nicht weiter unterschiedliche Maßstäbe ansetzen, abhängig davon, woher Menschen kommen, wie alt diese sind, welche Religion und Hautfarbe oder welche sexuelle Orientierung sie haben. Wir fordern, Solidarität und gleiche Rechte für alle von Krieg und Verfolgung bedrohten Menschen.
Diskriminierung von Russinnen, Russen und Menschen mit russischer Migrationsbiographie beenden!
Russ*innen sowie Menschen mit russischer Migrationsbiographie werden vermehrt mit Verweis auf das Handeln der russischen Regierung ausgegrenzt oder gar angegriffen. Sie dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt und stigmatisiert werden. Die Vorfälle zeigen, dass der gesellschaftlich tief verwurzelte antislawische Rassismus schnell aktiviert werden kann und wirkmächtig ist. Wir verwehren uns gegen jede Form von Ausgrenzung und Rassismus gegenüber unseren Mitbürger*innen aus Russland oder mit russischer Migrationsbiographie.
Es ist inakzeptabel, dass Empathie und Hilfsbereitschaft von der Herkunft eines Menschen abhängig gemacht ist, in Kriegs- wie auch in Friedenszeiten!
Menschlichkeit und Menschenrechte sind universell.