Nationalität entscheidet nicht über künstlerische Qualität

Der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) verurteilt die kleine Anfrage vom 07.06.2019 von zwei Landtagsabgeordneten der AfD-Fraktion zur Staatsangehörigkeit und den Ausbildungsorten der Künstler in Baden-Württemberg. Durch diese Anfrage wird- wie auch schon in vorausgegangen Anfragen – einmal mehr deutlich, in welche Richtung die Politik der AfD führt und was für Zukunftspläne diese Partei hat.

Im Grundgesetz §3 (3) steht: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden…“  Dass nach diesem Grundsatz in Deutschland heute Vielfalt in allen künstlerischen Bereichen gelebt wird, darauf ist der LAKA stolz und unterstützt die Kundgebung am Samstag, 29.06.2019, um 14:00 Uhr vor der Stuttgarter Oper. Auch wir werden mit dabei sein!

Stuttgart, 28.06.2019