Die politische Partizipation von Migranten zur Wahrnehmung der demokratischen Mitbestimmungsrechte erfordert eine neue Grundlage, solange das aktive und passive Kommunalwahlrecht für alle Migranten mit gesichertem Aufenthaltsrecht nicht durch eine Grundgesetzänderung herbeigeführt wird.
Bei den Gemeinderatswahlen am 24.10.1999 in Baden-Württemberg haben nur 64 Unionsbürger den Einzug in ein Stadt- oder Gemeindeparlament geschafft, was einem Anteil weit unter 1 % entspricht. Dadurch ist deutlich geworden, dass die kommunalen Ausländervertretungen nach wie vor die wichtigste Möglichkeit für Migran-ten zur politischen Partizipation bleiben.
Gleichwohl waren bei den jüngsten Wahlen zu den Ausländervertretungen die nied-rigsten Wahlbeteiligungen zu beobachten. Dies ist nicht verwunderlich, da sich aufgrund der schlechten bundesdeutschen Ausländerpolitik in den letzten Jahrzehnten auch eine Politikverdrossenheit bei den Migranten eingestellt hat, zumal sie lange Zeit vom politischen Leben ausgeschlossen waren.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sollte die Möglichkeit für Städte, Gemeinden und Landkreise zur Einrichtung einer Ausländervertretung in der Gemeindeordnung gesetzlich verankert werden und den Ausländervertretungen Antrags- und Mit-bestimmungsrechte im Gemeinderat und den Fachausschüssen eingeräumt werden.

