Die LAKA Baden-Württemberg fordert eine einheitliche Behandlung bei der Bewilligung von Landeserziehungsgeld ungeachtet der jeweiligen Staatsangehörigkeit der Antragsteller.
Der generelle Ausschluss von Ausländern (außerhalb der EU) ist sachlich nicht gerechtfertigt, zumal davon auszugehen ist, dass sowohl sie als auch ihre Kinder zum Sozialstaat beitragen bzw. beitragen werden.

