Die LAKA bedauert, dass die Einführung und anfängliche Begründung des Gesprächsleitfadens des Innenministeriums Baden-Württemberg integrationspolitisch großen Schaden angerichtet hat. Sie unterstützt die Auffassung, dass es jedem Staat frei steht, jeden Einbürgerungsbewerber auf seine Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grund- und Werteordnung zu überprüfen. Die LAKA-Vertreter begrüßen daher die Absicht der Innenminister der Länder, das Verfahren zur Einbürgerung bundeseinheitlich zu gestalten.
Die LAKA ist jedoch der Auffassung, dass zur Überprüfung der inneren Hinwendung des Einbürgerungsbewerbers zur freiheitlich-demokratischen Grund- und Werteordnung ein schematisierter und generalisierter Einbürgerungstest zu Wissens- und Gesinnungsfragen nicht notwendig ist.
Vielmehr sollen die Beamten in den Einbürgerungsbehörden durch interkulturelle und psychologische Schulungen dazu befähigt werden, im Rahmen des Bewerbungsprozesses qualifizierte und nicht formalisierte Gespräche mit dem Einbürgerungsbewerber zu führen. Hierbei sollen keine Einzelfragen, sondern Themenbereiche vorgegeben werden, die nicht die Privatsphäre des Bewerbers verletzen.
Daher setzt sich die LAKA ausdrücklich dafür ein, dass
- alle Einbürgerungswilligen ein klares Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablegen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten wahrnehmen,
- der Gesprächsleitfaden des Innenministeriums Baden-Württemberg für die Einbürgerungsbehörden zur Erfassung innerer Einstellungen komplett zurückgezogen wird, weil er in keiner Weise geeignet ist, die Integrationserfolge und die Verfassungstreue der Einbürgerungswilligen zu ermitteln,
- bei der Erarbeitung der bundeseinheitlichen Verfahrensregelung auch Migrantenorganisationen eingebunden werden. Die Vertreter der LAKA sind bereit, sich aktiv in die Gestaltung entsprechender Regelungen einzubringen.

