Neues Zuwanderungsgesetz konterkariert Integrationsgipfel
Neues Zuwanderungsgesetz konterkariert Integrationsgipfel Die Vollversammlung des Landesverbandes der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg (LAKA) kritisiert die Verschärfung des Zuwanderungsrechts durch die Bundesregierung scharf. Gerade im Vorfeld des Nationalen Integrationsgipfels konterkariert das neue Zuwanderungsgesetz geradezu die Bemühungen um Integration und Teilhabe der in Deutschland lebenden Migranten.
Hier finden Sie die LAKA Resolution.
Reform des Schulsystems in Baden-Württemberg
In den Städten und Kommunen Baden-Württembergs sind die Hauptschulen längst zu „Ausländerschulen“ geworden, der Migrantenanteil liegt weit über 50 Prozent. Schüler der Abschlussklassen bekommen keinen Ausbildungsplatz und werden fast automatisch in die Arbeitslosigkeit getrieben. Die Ursachen für den schlechten Bildungserfolg von Jugendlichen mit Migrationshintergrund liegen in der frühkindlichen Erziehung, in der Grundschule und im Übertritt in die weiterführenden Schulen. Hier bedarf es grundlegender Reformen.
Hier finden Sie die LAKA Resolution.
Generalisierter Einbürgerungstest überflüssig
Die LAKA bedauert, dass die Einführung und anfängliche Begründung des Gesprächsleitfadens des Innenministeriums Baden-Württemberg integrationspolitisch großen Schaden angerichtet hat. Sie unterstützt die Auffassung, dass es jedem Staat frei steht, jeden Einbürgerungsbewerber auf seine Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grund- und Werteordnung zu überprüfen. Die LAKA-Vertreter begrüßen daher die Absicht der Innenminister der Länder, das Verfahren zur Einbürgerung bundeseinheitlich zu gestalten.
Verankerung der Ausländervertretungen im Gesetz
Die politische Partizipation von Migranten zur Wahrnehmung der demokratischen Mitbestimmungsrechte erfordert eine neue Grundlage, solange das aktive und passive Kommunalwahlrecht für alle Migranten mit gesichertem Aufenthaltsrecht nicht durch eine Grundgesetzänderung herbeigeführt wird.
Landeserziehungsgeld für Ausländer mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht
Die LAKA Baden-Württemberg fordert eine einheitliche Behandlung bei der Bewilligung von Landeserziehungsgeld ungeachtet der jeweiligen Staatsangehörigkeit der Antragsteller.
Der generelle Ausschluss von Ausländern (außerhalb der EU) ist sachlich nicht gerechtfertigt, zumal davon auszugehen ist, dass sowohl sie als auch ihre Kinder zum Sozialstaat beitragen bzw. beitragen werden.


